Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich erlaubt, wenn artgerechte Haltung und Versorgung des Tieres gesichert ist. Das Tier muss nachweislich frei von übertragbaren Krankheiten sein. Eine durch die Leitung des Hauses erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich für andere Bewohner oder unsere Einrichtung die Haltung des Tieres als problematisch erweist.